50.000 Euro im Projektfonds Popularmusik
- Erschienen am - PresemitteilungDas rockt: Mit insgesamt 50.000 Euro aus dem Projektfonds Popularmusik unterstützt das Kulturministerium in diesem Jahr popularmusikalische Projekte, Veranstaltungen und Präsentationen. Förderanträge können ab sofort bis zum 12. April 2026 eingereicht werden.
Kulturministerin Dr. Manja Schüle:
„Unsere Popularmusikszene hat viel zu bieten – ob Popkonzerte in Scheunen, Nachwuchsbühnen bei Veranstaltungen, Sommertouren für lokale Künstlerinnen und Künstler oder Workshops zur Erprobung neuer Instrumente. Gerade im ländlichen Raum bereichern die vielen großen und kleinen Festivals in Brandenburg das Kulturangebot vor Ort enorm. Mit unserer Förderung wollen wir die freie popularmusikalische Szene in Brandenburg stärken, insbesondere Projekte und Initiativen, die zur musikalischen Vielfalt und kulturellen Entwicklung beitragen.“
Gefördert werden können folgende Vorhaben:
- Konzeption und Umsetzung popularmusikalischer Formate,
- Programmschwerpunkte innerhalb von Projekten oder Festivals,
- Projekte/Modellvorhaben zur Erprobung neuer Zugänge zu Musikszene und Livemusik,
- Maßnahmen der internen Qualitätsentwicklung/Organisationsstärkung sowie
- Auf- und Ausbau popularmusikalischer sowie interdisziplinärer Netzwerke.
Im Rahmen des Projektfonds Popularmusik ist Antrag eine Förderung bis zu maximal 10.000 Euro möglich. Bedingung: Der Projektschwerpunkt muss im Land Brandenburg liegen. Vorhaben, die einen Schwerpunkt auf den ländlichen Raum, auf die Nachwuchsförderung oder Diversität legen, finden im Antrags- und Auswahlprozess besondere Beachtung. Anträge für den Projektfonds Popularmusik dürfen juristische Personen des privaten Rechts stellen, die künstlerisch oder kuratorisch arbeiten und der Gemeinnützigkeit unterliegen. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt. Weitere Informationen und Hinweise zur Ausschreibung sind unter https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/kultur/projektfonds-popularmusik/ abrufbar.