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Mit der Förderung „Projektfonds Popularmusik“ unterstützt das Kulturministerium nach Maßgabe des Merkblattes Projekte aus dem Bereich Popularmusik, die im Jahr 2026 im Land Brandenburg realisiert werden.

Über die zu fördernden Projekte sowie über die Bemessung der Fördermittel entscheidet das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur unter Einbeziehung des Impuls Brandenburg e.V. 

Es können ausschließlich Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen worden sind. Das weiter unten bereitgestellte Online-Antragsformular ist für die Antragsstellung zu nutzen. Der elektronisch ausgefüllte Antrag ist auszudrucken, rechtsverbindlich zu unterschreiben und vollständig mit allen im Antragsformular genannten Nachweisunterlagen als Scan oder Foto (als Datei im jpeg- oder pdf-Format) per E-Mail an das Referat 34 des MWFK zu senden.

Anträge für Vorhaben in 2026 müssen bis Sonntag, 12.04.2026, 23:59 Uhr, (Ausschlussfrist) vollständig mit allen erforderlichen Nachweisunterlagen im Ministerium eingegangen sein. Alternativ können die Anträge per E-Mail oder postalisch eingereicht werden. Die Antragsadresse lautet:

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Referat 34
Dortustraße 36
14467 Potsdam

Zum Nachweis der Fristwahrung gilt das Datum des Posteingangsstempels des Ministeriums.

Die Bewilligung erfolgt durch das MWFK in Form eines Zuwendungsbescheides.

Mit der Förderung „Projektfonds Popularmusik“ unterstützt das Kulturministerium nach Maßgabe des Merkblattes Projekte aus dem Bereich Popularmusik, die im Jahr 2026 im Land Brandenburg realisiert werden.

Über die zu fördernden Projekte sowie über die Bemessung der Fördermittel entscheidet das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur unter Einbeziehung des Impuls Brandenburg e.V. 

Es können ausschließlich Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen worden sind. Das weiter unten bereitgestellte Online-Antragsformular ist für die Antragsstellung zu nutzen. Der elektronisch ausgefüllte Antrag ist auszudrucken, rechtsverbindlich zu unterschreiben und vollständig mit allen im Antragsformular genannten Nachweisunterlagen als Scan oder Foto (als Datei im jpeg- oder pdf-Format) per E-Mail an das Referat 34 des MWFK zu senden.

Anträge für Vorhaben in 2026 müssen bis Sonntag, 12.04.2026, 23:59 Uhr, (Ausschlussfrist) vollständig mit allen erforderlichen Nachweisunterlagen im Ministerium eingegangen sein. Alternativ können die Anträge per E-Mail oder postalisch eingereicht werden. Die Antragsadresse lautet:

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Referat 34
Dortustraße 36
14467 Potsdam

Zum Nachweis der Fristwahrung gilt das Datum des Posteingangsstempels des Ministeriums.

Die Bewilligung erfolgt durch das MWFK in Form eines Zuwendungsbescheides.