Mehr als 500 Kulturschaffende erhalten Mikro-Stipendien
- Erschienen amDas Kulturministerium verlängert die Antragsfrist für das Mikrostipendien-Programm: Freiberufliche Künstler*innen können bis zum 31. August 2020 ihre Anträge einreichen.
Kulturministerin Manja Schüle:
„Trotz der schrittweisen Öffnung von Kultur in den kommenden Wochen wird es für viele freiberufliche Kulturschaffende weiterhin schwer sein, Aufträge zu bekommen. Deswegen haben wir entschieden, die Antragsfrist für Mikrostipendien zu verlängern. Am 12. Mai haben wir das Mikrostipendien-Programm gestartet – und bereits wenige Tage später konnten wir die ersten Auszahlungen freigeben. Mittlerweile haben wir mehr als 500 Anträge bewilligt und ausgezahlt. Das zeigt, dass es uns gelungen ist, ein unbürokratisches Förderinstrument zu entwickeln. Wir wissen: Mit dem Programm können wir nicht den Lebensunterhalt von Kulturschaffenden sichern – aber wir können sie entlasten, ihnen die weitere künstlerische Betätigung ermöglichen und einen Anstoß für die Entwicklung neuer Formate und Projekte geben. Die eingereichten Projekte zeigen die beeindruckende Kreativität und unbändige Schaffenskraft unserer Künstler*innen: Da werden neue Bildzyklen konzipiert, für Romane recherchiert, Musical-Projekte für Kinder erarbeitet, künstlerische Reiseführer für Brandenburg entwickelt, Arrangements für Jazzfeste komponiert und Kostüme für Theaterinszenierungen entworfen. Wichtig: Das Mikrostipendium wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet“, so Ministerin Schüle. „Mit den Stipendien setzen wir unser Engagement zur Unterstützung der Kultur in Zeiten von Corona fort. Im April haben wir ein Unterstützungsprogramm für Kultureinrichtungen in Höhe von bis zu 35 Millionen Euro gestartet, um deren gravierendste Einnahmeausfälle abzufedern. Und im März haben wir beschlossen, sowohl unsere institutionelle Förderung von Kultureinrichtungen wie geplant fortzusetzen als auch bereits beantragte Projektförderungen weiter fortzuführen.“
Für das Mikrostipendien-Programm für freiberufliche Künstler*innen stehen insgesamt rund 4 Millionen Euro bereit. Freiberufliche Einzelkünstler*innen können einmalig 1.000 Euro bekommen, um während der Corona-Krise kleine künstlerische Projekte realisieren zu können. Voraussetzungen sind der Hauptwohnsitz im Land Brandenburg, eine Kurzbeschreibung des geplanten künstlerischen Projektes und die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse im Jahr 2020. Im Einzelfall reicht auch der Nachweis der Mitgliedschaft in einem Fach- oder Berufsverband. Die Bewerbungen müssen in Papierform bis zum 31. August 2020 an das Kulturministerium geschickt werden. Die entsprechende Richtlinie, das Antragsformular sowie weitere Informationen sind unter: https://mwfk.brandenburg.de abrufbar. Für Rückfragen steht eine Hotline unter der Nummer 0331 – 866 4932 bereit. Sie ist montags bis freitags, 09.00 bis 12.00 sowie 13.00 bis 16.00 Uhr, erreichbar.
Mit einem weiteren Programm werden Kultureinrichtungen unterstützt. Die Corona-Hilfe für Kultureinrichtungen richtet sich an kommunale Kultureinrichtungen und gemeinnützige kulturelle Vereine sowie Stiftungen und Gesellschaften. Das Land stellt bis zu 35 Millionen Euro aus Mitteln des Corona-Rettungsschirms bereit, um anteilig Einnahmeausfälle bei öffentlichen und privaten gemeinnützigen Kultureinrichtungen und Kulturträgern auszugleichen. In einer ersten Antragsrunde können sich Einrichtungen aus dem Land Brandenburg die Hälfte ihrer Einnahmeausfälle, die zwischen dem 11. März und dem 31. August 2020 entstehen, ersetzen lassen.