Der Landeshochschulrat berät die Landesregierung in strategischen Fragen der Landeshochschulplanung. Er setzt sich mit einem Arbeitsprogramm eigene Schwerpunkte für die Weiterentwicklung des brandenburgischen Hochschulsystems. Zu seinen Aufgaben gehört, die Landesregierung mit Empfehlungen zu besonderen strategischen Planungen und Fragen oder auch abgegrenzten Einzelthemen zu unterstützen.
Ebenso entsendet der Landeshochschulrat jeweils ein Mitglied für den Vorsitz der Findungskommission, welche die Wahl der Hochschulpräsidentinnen und Hochschulpräsidenten vorbereitet. Der Landeshochschulrat unterstützt zudem die Ethikkommissionen der Hochschulen.
Das Gremium berichtet der Landesregierung, dem zuständigen Ausschuss des Landtages und den staatlichen Hochschulen alle zwei Jahre über seine Tätigkeit.
Mitglieder des Landeshochschulrates:
- Prof. Dr.-Ing. habil. Birgit Müller
Prof. Dr.-Ing. habil. Birgit Müller ist als Professorin an der Hochschule für Wirtschaft und Technik (HTW) in Berlin im Studiengang Gebäudeenergie und –informationstechnik tätig. In der Vergangenheit war sie bereits Vizepräsidentin für Lehre an der HTW Berlin. In ihrer Beschäftigung macht sie sich vor allem für die Einführung eines neuen Campus Management Systems und Change-Management stark, sowie eine Weiterentwicklung der Lehre im Bereich der Digitalisierung. Seit 2016 ist Prof. Dr.-Ing. habil. Birgit Müller überdies Mitglied des Landeshochschulrates.
- Prof. Dr.-Ing. Dr. Sabine Kunst
Die Ingenieurwissenschaftlerin Prof. Dr.-Ing. Dr. Sabine Kunst war in der Vergangenheit bereits Präsidentin der Universität Potsdam, sowie Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur im Land Brandenburg. Zuletzt war sie bis 2021 Präsidentin der Humboldt Universität zu Berlin. Seit 2022 ist sie Vorstandsvorsitzende der Hamburger Joachim Herz Stiftung. Zwischenzeitlich war Prof. Dr.-Ing. Dr. Sabine Kunst Präsidentin des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD). Ihr internationales Engagement führte sie in viele Länder Südamerikas. Seit 2016 ist Prof. Dr.-Ing. Dr. Sabine Kunst zudem Mitglied des Landeshochschulrates.
- Prof. Dr. Dr. Godehard Ruppert
Prof. Dr. Dr. Godehard Ruppert ist Religionspädagoge und war von 2000-2021 Präsident der Universität Bamberg. In seiner Zeit als Präsident gelang es ihm mittels einer Strukturreform, der Universität Bamberg ein klares geistes- und sozialwissenschaftliches Profil zu geben und die Universität modern, international und wettbewerbsfähig zu machen. Außerdem erhielt die Universität Bamberg unter Prof. Dr. Dr. Godehard Ruppert ein außeruniversitäres Forschungsinstitut der Leibniz-Gemeinschaft. Zudem ist Prof. Dr. Dr. Ruppert Präsident der Virtuellen Hochschule Bayern und seit 2016 Mitglied des Landeshochschulrates.
- Dr. E.h. Michael von Bronk
Dr. Michael von Bronk war bis 2019 Vorstandsmitglied der Vattenfall Europe Mining AG und Vattenfall Europe Generation AG, sowie Vorsitzender der Wirtschaftsinitiative Lausitz (e.V.). Er begann seine berufliche Laufbahn mit einem Studium der Bergtechnik in Bochum und arbeitete dann in verschiedenen Bergwerken als Ausbilder. Dort gelang ihm der berufliche Aufstieg, was zuletzt mit der Vorstandsmitgliedschaft gekrönt wurde. Dr. Michael von Bronk ist außerdem seit 2016 Mitglied des Landeshochschulrates.
- Dipl.-Volksw. Christian Amsinck
Christian Amsinck ist hauptamtlich Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.V. (UVB). Neben seiner hauptamtlichen Tätigkeit verfolgt er viele ehrenamtliche Aktivitäten. So ist Christian Amsinck unter anderem Vorsitzender des Vorstands der Deutschen Rentenversicherung Bund, Mitglied des Sozialbeirats der Bundesregierung, Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH und Mitglied des Rundfunkrats und Vorsitzender des Haushalts- und Finanzausschusses des Rundfunks Berlin-Brandenburg. Außerdem ist er bereits seit 2011 langjähriges Mitglied des Landeshochschulrates. Als diplomierter Volkswirt macht sich Christian Amsinck unter anderem für den Ausbau von Investitionen in Bildung und Qualifizierung stark.
- Prof. Dr. Anne Lequy
Seit 2006 ist Prof. Dr. Anne Lequy Professorin für Fachkommunikation Französisch (Fachübersetzen) an der Hochschule Magdeburg-Stendal. Von 2010 bis 2014 war sie Prorektorin für Studium und Lehre, von 2014 bis 2022 Rektorin der Hochschule Magdeburg-Stendal (Wiederwahl 2018). Sie leitet das DAAD-Projekt German-Jordanian University (GJU) in Deutschland. Im Jahr 2017 wurde sie vom CHE Centrum für Hochschulentwicklung zusammen mit der Wochenzeitung DIE ZEIT für den Preis „Hochschulmanager/in des Jahres“ nominiert. Sie ist Mitglied in Lehre hoch n, Bündnis für die Hochschullehre, gefördert u.a. durch die Alfred Toepfer Stiftung F.V.S. (Jahrgang 2014). Seit 2021 ist sie Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat der Stiftung Innovation in der Hochschullehre. Sie wurde 2021 in das Board der European University Association gewählt. Seit 2016 ist Prof. Dr. Anne Lequy Mitglied des Landeshochschulrates.
Der Landeshochschulrat berät die Landesregierung in strategischen Fragen der Landeshochschulplanung. Er setzt sich mit einem Arbeitsprogramm eigene Schwerpunkte für die Weiterentwicklung des brandenburgischen Hochschulsystems. Zu seinen Aufgaben gehört, die Landesregierung mit Empfehlungen zu besonderen strategischen Planungen und Fragen oder auch abgegrenzten Einzelthemen zu unterstützen.
Ebenso entsendet der Landeshochschulrat jeweils ein Mitglied für den Vorsitz der Findungskommission, welche die Wahl der Hochschulpräsidentinnen und Hochschulpräsidenten vorbereitet. Der Landeshochschulrat unterstützt zudem die Ethikkommissionen der Hochschulen.
Das Gremium berichtet der Landesregierung, dem zuständigen Ausschuss des Landtages und den staatlichen Hochschulen alle zwei Jahre über seine Tätigkeit.
Mitglieder des Landeshochschulrates:
- Prof. Dr.-Ing. habil. Birgit Müller
Prof. Dr.-Ing. habil. Birgit Müller ist als Professorin an der Hochschule für Wirtschaft und Technik (HTW) in Berlin im Studiengang Gebäudeenergie und –informationstechnik tätig. In der Vergangenheit war sie bereits Vizepräsidentin für Lehre an der HTW Berlin. In ihrer Beschäftigung macht sie sich vor allem für die Einführung eines neuen Campus Management Systems und Change-Management stark, sowie eine Weiterentwicklung der Lehre im Bereich der Digitalisierung. Seit 2016 ist Prof. Dr.-Ing. habil. Birgit Müller überdies Mitglied des Landeshochschulrates.
- Prof. Dr.-Ing. Dr. Sabine Kunst
Die Ingenieurwissenschaftlerin Prof. Dr.-Ing. Dr. Sabine Kunst war in der Vergangenheit bereits Präsidentin der Universität Potsdam, sowie Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur im Land Brandenburg. Zuletzt war sie bis 2021 Präsidentin der Humboldt Universität zu Berlin. Seit 2022 ist sie Vorstandsvorsitzende der Hamburger Joachim Herz Stiftung. Zwischenzeitlich war Prof. Dr.-Ing. Dr. Sabine Kunst Präsidentin des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD). Ihr internationales Engagement führte sie in viele Länder Südamerikas. Seit 2016 ist Prof. Dr.-Ing. Dr. Sabine Kunst zudem Mitglied des Landeshochschulrates.
- Prof. Dr. Dr. Godehard Ruppert
Prof. Dr. Dr. Godehard Ruppert ist Religionspädagoge und war von 2000-2021 Präsident der Universität Bamberg. In seiner Zeit als Präsident gelang es ihm mittels einer Strukturreform, der Universität Bamberg ein klares geistes- und sozialwissenschaftliches Profil zu geben und die Universität modern, international und wettbewerbsfähig zu machen. Außerdem erhielt die Universität Bamberg unter Prof. Dr. Dr. Godehard Ruppert ein außeruniversitäres Forschungsinstitut der Leibniz-Gemeinschaft. Zudem ist Prof. Dr. Dr. Ruppert Präsident der Virtuellen Hochschule Bayern und seit 2016 Mitglied des Landeshochschulrates.
- Dr. E.h. Michael von Bronk
Dr. Michael von Bronk war bis 2019 Vorstandsmitglied der Vattenfall Europe Mining AG und Vattenfall Europe Generation AG, sowie Vorsitzender der Wirtschaftsinitiative Lausitz (e.V.). Er begann seine berufliche Laufbahn mit einem Studium der Bergtechnik in Bochum und arbeitete dann in verschiedenen Bergwerken als Ausbilder. Dort gelang ihm der berufliche Aufstieg, was zuletzt mit der Vorstandsmitgliedschaft gekrönt wurde. Dr. Michael von Bronk ist außerdem seit 2016 Mitglied des Landeshochschulrates.
- Dipl.-Volksw. Christian Amsinck
Christian Amsinck ist hauptamtlich Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.V. (UVB). Neben seiner hauptamtlichen Tätigkeit verfolgt er viele ehrenamtliche Aktivitäten. So ist Christian Amsinck unter anderem Vorsitzender des Vorstands der Deutschen Rentenversicherung Bund, Mitglied des Sozialbeirats der Bundesregierung, Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH und Mitglied des Rundfunkrats und Vorsitzender des Haushalts- und Finanzausschusses des Rundfunks Berlin-Brandenburg. Außerdem ist er bereits seit 2011 langjähriges Mitglied des Landeshochschulrates. Als diplomierter Volkswirt macht sich Christian Amsinck unter anderem für den Ausbau von Investitionen in Bildung und Qualifizierung stark.
- Prof. Dr. Anne Lequy
Seit 2006 ist Prof. Dr. Anne Lequy Professorin für Fachkommunikation Französisch (Fachübersetzen) an der Hochschule Magdeburg-Stendal. Von 2010 bis 2014 war sie Prorektorin für Studium und Lehre, von 2014 bis 2022 Rektorin der Hochschule Magdeburg-Stendal (Wiederwahl 2018). Sie leitet das DAAD-Projekt German-Jordanian University (GJU) in Deutschland. Im Jahr 2017 wurde sie vom CHE Centrum für Hochschulentwicklung zusammen mit der Wochenzeitung DIE ZEIT für den Preis „Hochschulmanager/in des Jahres“ nominiert. Sie ist Mitglied in Lehre hoch n, Bündnis für die Hochschullehre, gefördert u.a. durch die Alfred Toepfer Stiftung F.V.S. (Jahrgang 2014). Seit 2021 ist sie Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat der Stiftung Innovation in der Hochschullehre. Sie wurde 2021 in das Board der European University Association gewählt. Seit 2016 ist Prof. Dr. Anne Lequy Mitglied des Landeshochschulrates.
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Aufgaben und Organisation des Landeshochschulrates
Aufgaben und Organisation des LHR nach § 86 BbgHG
(1) Der Landeshochschulrat unterstützt die staatlichen Hochschulen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und berät die Landesregierung in Angelegenheiten des Landeshochschulwesens. Der Landeshochschulrat wird bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben durch eine Geschäftsstelle unterstützt.
(2) Der Landeshochschulrat
1. berät die Landesregierung in strategischen Fragen der Landeshochschulplanung,
2. bestellt ein Mitglied der Findungskommission gemäß § 71 Absatz 2,
3. wirkt an Abwahlverfahren nach Maßgabe der §§ 72 und 74 Absatz 2 mit,
4. unterstützt die Ethikkommissionen der Hochschulen und
5. wirkt im Rahmen der Benehmensherstellung am Erlass von Rechtsverordnungen nach § 80 Absatz 5 mit.
(3) Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Landeshochschulrat ein umfassendes Informationsrecht gegenüber den Präsidentinnen und Präsidenten und den weiteren Organen der Hochschulen. Er hat keinen Anspruch auf Einsichtnahme in Personalakten.
(4) Der Landeshochschulrat setzt sich Schwerpunkte seiner Befassung mit Struktur und Entwicklung des brandenburgischen Hochschulsystems. Er beschließt ein Arbeitsprogramm und schreibt dieses jährlich fort. Auf Ersuchen des für die Hochschulen zuständigen Mitglieds der Landesregierung befasst sich der Landeshochschulrat mit besonderen strategischen Planungen und Fragen oder abgegrenzten Einzelthemen und legt hierzu Empfehlungen vor.
(5) Der Landeshochschulrat berichtet der Landesregierung alle zwei Jahre über seine Tätigkeit und seine Empfehlungen und leitet den Bericht auch dem zuständigen Ausschuss des Landtages und den staatlichen Hochschulen zu. Er erörtert mindestens einmal im Jahr mit dem für die Hochschulen zuständigen Mitglied der Landesregierung die Hochschulentwicklung und Zielsetzungen für die weitere Entwicklung.
(6) Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident bestimmt auf Vorschlag des für die Hochschulen zuständigen Mitglieds der Landesregierung nach Anhörung der Hochschulen und im Benehmen mit dem zuständigen Ausschuss des Landtages die Mitglieder des Landeshochschulrats. Dem Landeshochschulrat sollen in der Regel zwölf, mindestens aber sechs Personen, davon mindestens 50 Prozent Frauen, aus dem In- und Ausland angehören, die aus Wissenschaft, Wirtschaft, Kultur, Zivilgesellschaft und beruflicher Praxis kommen und die mit dem Hochschulwesen vertraut sein und orientiert am Profil des brandenburgischen Hochschulsystems über die für die Aufgabenwahrnehmung notwendige Expertise verfügen müssen. Bedienstete staatlicher Hochschulen des Landes Brandenburg, vom Land Brandenburg staatlich anerkannter Hochschulen oder der Landesverwaltung können nicht Mitglied des Landeshochschulrats sein. Die Amtszeit beträgt vier Jahre. Die Wiederbestellung ist zulässig; des abermaligen Benehmens mit dem zuständigen Ausschuss des Landtages bedarf es dafür nicht. Scheidet ein Mitglied vor Ablauf der Amtszeit aus dem Landeshochschulrat aus, soll für die verbleibende Amtszeit ein neues Mitglied bestimmt werden. Endet die Amtszeit der Mitglieder des Landeshochschulrats, bevor die Mitglieder neu bestellt sind, führen die bisherigen Mitglieder die Tätigkeit bis zur Neubestellung fort
Aufgaben und Organisation des LHR nach § 86 BbgHG
(1) Der Landeshochschulrat unterstützt die staatlichen Hochschulen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und berät die Landesregierung in Angelegenheiten des Landeshochschulwesens. Der Landeshochschulrat wird bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben durch eine Geschäftsstelle unterstützt.
(2) Der Landeshochschulrat
1. berät die Landesregierung in strategischen Fragen der Landeshochschulplanung,
2. bestellt ein Mitglied der Findungskommission gemäß § 71 Absatz 2,
3. wirkt an Abwahlverfahren nach Maßgabe der §§ 72 und 74 Absatz 2 mit,
4. unterstützt die Ethikkommissionen der Hochschulen und
5. wirkt im Rahmen der Benehmensherstellung am Erlass von Rechtsverordnungen nach § 80 Absatz 5 mit.
(3) Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Landeshochschulrat ein umfassendes Informationsrecht gegenüber den Präsidentinnen und Präsidenten und den weiteren Organen der Hochschulen. Er hat keinen Anspruch auf Einsichtnahme in Personalakten.
(4) Der Landeshochschulrat setzt sich Schwerpunkte seiner Befassung mit Struktur und Entwicklung des brandenburgischen Hochschulsystems. Er beschließt ein Arbeitsprogramm und schreibt dieses jährlich fort. Auf Ersuchen des für die Hochschulen zuständigen Mitglieds der Landesregierung befasst sich der Landeshochschulrat mit besonderen strategischen Planungen und Fragen oder abgegrenzten Einzelthemen und legt hierzu Empfehlungen vor.
(5) Der Landeshochschulrat berichtet der Landesregierung alle zwei Jahre über seine Tätigkeit und seine Empfehlungen und leitet den Bericht auch dem zuständigen Ausschuss des Landtages und den staatlichen Hochschulen zu. Er erörtert mindestens einmal im Jahr mit dem für die Hochschulen zuständigen Mitglied der Landesregierung die Hochschulentwicklung und Zielsetzungen für die weitere Entwicklung.
(6) Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident bestimmt auf Vorschlag des für die Hochschulen zuständigen Mitglieds der Landesregierung nach Anhörung der Hochschulen und im Benehmen mit dem zuständigen Ausschuss des Landtages die Mitglieder des Landeshochschulrats. Dem Landeshochschulrat sollen in der Regel zwölf, mindestens aber sechs Personen, davon mindestens 50 Prozent Frauen, aus dem In- und Ausland angehören, die aus Wissenschaft, Wirtschaft, Kultur, Zivilgesellschaft und beruflicher Praxis kommen und die mit dem Hochschulwesen vertraut sein und orientiert am Profil des brandenburgischen Hochschulsystems über die für die Aufgabenwahrnehmung notwendige Expertise verfügen müssen. Bedienstete staatlicher Hochschulen des Landes Brandenburg, vom Land Brandenburg staatlich anerkannter Hochschulen oder der Landesverwaltung können nicht Mitglied des Landeshochschulrats sein. Die Amtszeit beträgt vier Jahre. Die Wiederbestellung ist zulässig; des abermaligen Benehmens mit dem zuständigen Ausschuss des Landtages bedarf es dafür nicht. Scheidet ein Mitglied vor Ablauf der Amtszeit aus dem Landeshochschulrat aus, soll für die verbleibende Amtszeit ein neues Mitglied bestimmt werden. Endet die Amtszeit der Mitglieder des Landeshochschulrats, bevor die Mitglieder neu bestellt sind, führen die bisherigen Mitglieder die Tätigkeit bis zur Neubestellung fort