Hauptmenü

Der Verfassungsschutz ist kein geeignetes Mittel der Kunstförderung

- Erschienen am 27.03.2026 - Presemitteilung 101

Am Rande der heutigen Sitzung der Kulturministerkonferenz haben die Kulturminister:innen und -senator:innen von Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen Rheinland-Pfalz und Saarland den Beschluss der Kulturministerkonferenz vom 13. März 2019 bekräftigt, in dem alle Länder die Freiheit der Kunst als einen „Gradmesser gesellschaftlicher und demokratischer Freiheit“ ausgezeichnet und sich zugleich dazu bekannt haben, „diese Freiheiten zu schützen und zu einem Maßstab ihrer Kulturpolitik zu machen“.

Nach gemeinsamer Auffassung der genannten Länder haben Förderentscheidungen transparenten künstlerischen Qualitätskriterien zu folgen. Um dies zu gewährleisten, empfehlen sie öffentliche Förderrichtlinien und unabhängige Jurys, die auf dieser Grundlage die Förderwürdigkeit einzelner Projekte im Lichte der Freiheiten unserer Verfassungsordnung bewerten. So wird sichergestellt, dass die staatliche Kulturverwaltung nicht inhaltlich auf die konkreten Projekte oder die Förderentscheidungen Einfluss nimmt.

Die Kulturminister:innen und -senator:innen der genannten Länder sind überzeugt, dass eine Überprüfung einzelner Juryentscheidungen durch den Verfassungsschutz kein geeignetes Mittel der Kunstförderung ist. Sie sind sich einig, dass sich die freiheitlich-demokratische Grundordnung am besten durch eine möglichst breite Gewährleistung ihrer Freiheiten auch in der staatlichen Förderpraxis verteidigen lässt.

Brandenburgs Kulturministerin Dr. Manja Schüle:

„Aufgabe des Verfassungsschutzes ist es, Gefahren für unsere Demokratie zu erkennen – nicht darüber zu entscheiden, welche Kunst wertvoll oder förderwürdig ist. Kunst lebt davon, Grenzen auszuloten, unbequem zu sein und Fragen zu stellen. Würden wir jeden Antrag durch einen Sicherheitsfilter schicken, der jede Provokation im Keim erstickt, würden wir genau diese kreative Freiheit unterdrücken. Die Expertinnen und Experten unserer Jurys entscheiden hingegen auf Grundlage von künstlerischer Qualität und Innovationskraft – unabhängig, sachkundig, vertrauenswürdig. Manchmal tut es weh, gesellschaftliche Tabus zu thematisieren. Aber genau das regt Debatten an und erweitert unseren Blick auf die Welt. Genau deshalb schützt unser Grundgesetz die Kunstfreiheit.“

Der Beschluss der Kultur-MK vom 13. März 2019 ist unter www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2019/2019_03_13-Erklaerung-kulturelle-und_kuenstl-Freiheit.pdf abrufbar.