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Insgesamt 90.000 Euro für Soziokultur in Brandenburg

- Erschienen am 25.03.2024 - Presemitteilung 78

Unterstützung für die soziokulturelle Szene im Land Brandenburg: Insgesamt 90.000 Euro stellt das Kulturministerium in diesem Jahr für Projekte und Investitionsmaßnahmen im Bereich Soziokultur zur Verfügung. Die Mittel werden vom Landesverband ImPuls Brandenburg e.V. ausgereicht. Im ‘Innovationsfonds Soziokultur‘ stehen unter dem Themenschwerpunkt ‘Soziokultur erobert Räume‘ 40.000 Euro für Projekte bereit – Anträge können bis zum 01. Mai 2024 gestellt werden. Weitere 50.000 Euro stecken im ‘Investitionsfonds Soziokultur‘, aus dem Sachkosten gefördert werden – hier endet die Antragsfrist am 31. Mai 2024. Unterstützt werden sollen bspw. soziokulturelle und kulturelle Zentren sowie Einrichtungen und Initiativen, die sich mit künstlerischen Mitteln dem gesellschaftlichen Diskurs stellen und ein sparten- und zielgruppenübergreifendes Programm anbieten.

Kulturministerin Manja Schüle:

„Wie wollen wir gemeinsam und gut leben? Auf diese große Frage können soziokulturelle Projekte Antworten geben, die Begegnungen auf Augenhöhe sowie Respekt, Pluralismus und Offenheit befördern. Mit dem zweiteiligen Förderprogramm unterstützen wir Projekte, die sich mit dem generationen- und grenzüberschreitenden Miteinander mit künstlerischen Formaten auseinandersetzen und Prozesse des täglichen Miteinanders bewusster gestalten. Ich bin froh, dass wir die bunte und außerordentlich kreative soziokulturelle Szene unseres Landes in diesem Jahr mit 90.000 Euro unterstützen können. Mein Dank gilt ImPuls Brandenburg für die Umsetzung der beiden Förderprogramme!“

Innovationsfonds Soziokultur 2024 – Soziokultur erobert Räume:

  • 40.000 Euro für Projekte und (Teil-)Programme (Honorar- und Sachkosten)
  • Antragsschluss: 01. Mai 2024

Investitionsfonds Soziokultur 2024:

  • 50.000 Euro für investive Maßnahmen (Anschaffungen, Infrastruktur, Sanierung)
  • Antragsschluss: 31. Mai 2024

Förderberechtigt sind nur Antragsteller, die ihre Gemeinnützigkeit nachweisen können und ihren Sitz oder – in Ausnahmefällen – Projekte mit Schwerpunkt im Land Brandenburg haben.

Weitere Informationen und Antragsunterlagen: https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/kultur/kultur-und-denkmalfoerderung/genrespezifische-kulturfoerderung/.