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Hochschulen erhalten bundesweit modernstes Berufungs- und Auswahlrecht

- Erschienen am 18.06.2026 - Presemitteilung 231

Der Landtag hat heute das „Gesetz zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Brandenburgischen Hochschulsystems“ verabschiedet. Mit dem Gesetz sollen insbesondere Berufungsverfahren für Professuren beschleunigt werden. Wissenschaftsministerin Dr. Manja Schüle begrüßt den Beschluss:

„Brandenburg gibt seinen Hochschulen heute die Möglichkeit, die schnellsten, einfachsten und modernsten Berufungsverfahren in ganz Deutschland zu entwickeln. Das ist ein echter Standortvorteil im Wettbewerb um die klügsten Köpfe der Welt – und ein weiterer Meilenstein unserer strategischen Hochschulentwicklung. Vor drei Jahren habe ich den Wissenschaftsrat um einen unverstellten Blick von außen gebeten – und seine Empfehlungen ernst genommen: Stärken stärken, Profilierung ermöglichen, Bürokratie abbauen – und den Hochschulen die Autonomie geben, im internationalen Wettbewerb auf Augenhöhe zu rekrutieren. Das ist Hochschulpolitik, die ihren Wissenschaftseinrichtungen vertraut.“

Mit dem neuen Hochschulgesetz werden insbesondere die Bestimmungen zur Berufung von Hochschullehrerinnen und -lehrern geändert. Weitere Änderungen erfolgen im Hochschulzulassungsrecht und in der Hochschulpersonalzuständigkeitsverordnung. Die Regelungen gelten für alle staatlichen Hochschulen im Land. Was sich konkret ändern soll:

  • Schnellere Verfahren durch mehr Autonomie: Die Hochschulen erhalten dauerhaft das Berufungsrecht – inklusive der Möglichkeit, Ernennungen selbst vorzunehmen. Berufung und Ernennung liegen damit künftig in einer Hand.
  • Neue Wege für Spitzenberufungen: Exzellenzberufungen werden gestärkt und Profilberufungen neu eingeführt. Damit werden die Möglichkeiten erweitert für schnelle, auch ausschreibungsfreie Verfahren,  um Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit exzellenten Lehr- und Forschungsleistungen oder aufgrund einer signifikanten Passfähigkeit zu einem bestimmten Profil eines Fachbereichs oder einer Hochschule gewinnen zu können.
  • Weniger Bürokratie: Anzeige- und Zustimmungspflichten entfallen, Entscheidungswege werden verkürzt. Beteiligungen bleiben möglich, aber klar begrenzt.
  • Mehr Gestaltungsspielraum: weniger Detailvorgaben, mehr Verantwortung vor Ort.
  • Mehr Flexibilität für innovative Strukturen: Gemeinsame drittmittelfinanzierte Einheiten erhalten eigene Berufungsrechte und mehr Handlungsspielraum.
  • Mehr Flexibilität auch bei der Studierendenauswahl: Künftig können Hochschulen bei zulassungsbeschränkten Fächern noch stärker auf individuelle Kriterien wie Auswahlgespräche oder besondere Leistungen wie die erfolgreiche Teilnahme an Wettbewerben setzen.