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Sorbisches/wendisches Siedlungsgebiet mit Leben füllen

- Erschienen am 16.09.2026 - Presemitteilung 344

Im Nachgang an die gestrige Sitzung des Rates für Angelegenheiten der Sorben/Wenden (RASW) in Potsdam haben sich der Rat und der Landesbeauftragte für Angelegenheiten der Sorben/Wenden, Wissenschafts- und Kulturstaatssekretär Tobias Dünow, abschließend darauf verständigt, nach den Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg im Juli 2026 zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden auf weitere rechtliche Schritte zu verzichten. Stattdessen will man sich darauf konzentrieren, gemeinsam die geltenden Rechte im definierten Siedlungsgebiet mit Leben zu füllen. Das Gericht hatte am 09. Juli 2026 die Anträge des Landes auf Zulassung der Berufung in den Rechtsstreitverfahren zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden abgewiesen.

Marcus Koinzer, Vorsitzender des RASW:

„Der RASW nimmt die Entscheidungen der beiden Gerichte hinsichtlich des angestammten Siedlungsgebiets der Sorben/Wenden zur Kenntnis. Wir teilen nicht alle Einlassungen und Argumentationen der Gerichte, möchten jedoch nach vorn blicken und gemeinsam mit den nun wieder zum Siedlungsgebiet gehörenden Gemeinden nach Möglichkeiten suchen, die sorbische/wendische Sprache und Kultur zu fördern sowie Angehörigen des sorbischen/wendischen Volkes – die ihnen nach der Landesverfassung und dem Sorben/Wenden-Gesetz zustehenden Rechte – zugänglich zu machen.“

Der Landesbeauftragte für Angelegenheiten der Sorben/Wenden, Wissenschafts- und Kulturstaatssekretär Tobias Dünow:

„Ich bin überzeugt: Der 2014 angestoßene Diskussionsprozess um die Zugehörigkeit von Gemeinden zum Siedlungsgebiet war wichtig und auch produktiv. Viele Gemeinden sind aktiv geworden, haben sich mit ihrer Geschichte beschäftigt und sich zum Siedlungsgebiet bekannt – und damit zu einem besonderen kulturellen Reichtum in der Lausitz. Wir werden die Sorben/Wenden auch weiter dabei unterstützen, ihre Kultur, Traditionen und Sprache zu erhalten. Deswegen finanzieren wir die vier kommunalen Sorben/Wenden-Beauftragten, erstatten den Kommunen ihren Mehraufwand, etwa für die zweisprachige Beschilderung, und bieten ihnen Unterstützung mit der Übersetzungs- und Koordinierungsstelle beim Sorbischen Institut an. Deswegen haben wir der Stiftung für das sorbische Volk mit dem neuen Finanzierungsabkommen Planungssicherheit bis 2030 gegeben. Und deswegen haben wir ab diesem Wintersemester auch das Zweitfach Sorbisch/Wendisch im Rahmen der Bachelorstudiengänge Lehramt Primarstufe an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg eingeführt.“

Die Sorben/Wenden sind seit rund 1.500 Jahren in der Lausitz ansässig. Sie haben sich trotz Assimilierungsversuchen früherer Herrscher und Regierungen ihre eigene Sprache und ihre von zahlreichen Festen und vielfältigem Brauchtum geprägte Kultur bewahrt. Die niedersorbische Sprache gehört zur slawischen Sprachfamilie, ist in Deutschland anerkannte Minderheitensprache und in Brandenburg durch die Landesverfassung geschützt. Das Land Brandenburg trägt mit einer Reihe von Maßnahmen dazu bei, Kultur und Sprache der nationalen Minderheit besser zu bewahren und weiterzuentwickeln. Das Land unterstützt die Stiftung für das sorbische Volk in diesem Jahr mit rund 4,9 Millionen Euro.