Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden: Brandenburg steht zu seiner Verantwortung
- Erschienen am - PresemitteilungDas Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am Freitag seine Entscheidungen zu den Anträgen auf Zulassung der Berufung in den Rechtsstreitverfahren zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden veröffentlicht. Die Anträge, die das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) im Einvernehmen mit dem RASW gestellt hatte, wurden abgewiesen. Nach Abstimmung mit dem Rat wird das Land auf weitere rechtliche Schritte verzichten
Der Landesbeauftragte für Angelegenheiten der Sorben/Wenden, Wissenschafts- und Kulturstaatssekretär Tobias Dünow, erklärt hierzu:
„Wir nehmen die Entscheidungen mit Respekt zur Kenntnis. Ich bedaure sehr, dass die von uns vorgebrachten Einwände gegen die Rechtsauslegung des Verwaltungsgerichts Cottbus/Chóśebuz nun nicht mehr in einem Berufungsverfahren geprüft werden können. Das sorbische/wendische Siedlungsgebiet in der Niederlausitz weist damit – nun rechtskräftig – weiße Flecken auch in seinem Zentrum auf. Dennoch war der 2014 angestoßene Diskussionsprozess um die Zugehörigkeit von Gemeinden zum Siedlungsgebiet äußerst produktiv: Viele Gemeinden sind aktiv geworden, haben sich mit ihrer Geschichte beschäftigt und sich zum Siedlungsgebiet bekannt – und damit zu einem besonderen kulturellen Reichtum in der Lausitz. Das Land Brandenburg wird auch weiterhin nach Kräften darauf hinwirken, gute Voraussetzungen für die Bewahrung und Entfaltung der sorbischen/wendischen Identität und Kultur in der Niederlausitz zu schaffen.“
Die Sorben/Wenden sind seit rund 1.500 Jahren in der Lausitz ansässig. Sie haben sich trotz Assimilierungsversuchen früherer Herrscher und Regierungen ihre eigene Sprache und ihre von zahlreichen Festen und vielfältigem Brauchtum geprägte Kultur bewahrt. Die niedersorbische Sprache gehört zur slawischen Sprachfamilie, ist in Deutschland anerkannte Minderheitensprache und in Brandenburg durch die Landesverfassung geschützt. Das Land Brandenburg trägt mit einer Reihe von Maßnahmen dazu bei, Kultur und Sprache der nationalen Minderheit besser zu bewahren und weiterzuentwickeln. Das Land unterstützt die Stiftung für das sorbische Volk in diesem Jahr mit rund 4,9 Millionen Euro.