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Bundesrat stimmt Initiative von Brandenburg zur Stärkung von Regional- und Minderheitensprachen zu

- Erschienen am 12.06.2026 - Presemitteilung 220

Der Bundesrat hat heute auf Antrag von Brandenburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Sachsen eine Entschließung gefasst, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, Sprachen, die durch die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen geschützt sind, im Markenrecht der Europäischen Union zu stärken.

Brandenburgs Kulturministerin Dr. Manja Schüle begrüßt den Beschluss:

„Alltägliche Begriffe aus diesen Sprachen müssen auch weiterhin frei nutzbar bleiben und dürfen nicht kommerziellen Interessen unterliegen. Angenommen, Błota bezeichnet künftig nicht mehr den Spreewald, sondern einen Burger und unsere Witaj-Kitas und -Schulen müssen umbenannt werden, weil Witaj auf einmal nur noch für eine Whiskey-Sorte stehen darf – dann haben wir ein Problem. Sorbische/wendische Kultur, Sprache und Traditionen sind integraler Bestandteil unserer Gesellschaft, unserer Geschichte, unserer Kultur. Und stehen deshalb zu Recht unter besonderem Schutz, auch und gerade vor Kommerzialisierung und Ausbeutung. Alltägliche Begriffe aus diesen Sprachen müssen weiterhin frei nutzbar bleiben und dürfen nicht durch wirtschaftliche Interessen eingeschränkt werden.“ 

Hintergrund: Die derzeitige EU-Markenrechtsverordnung schützt Regional- und Minderheitensprachen bislang nur unzureichend. Unternehmen und andere Akteure haben in der Vergangenheit mehrfach versucht, allgemeine Begriffe wie Ortsbezeichnungen oder Redewendungen in Minderheitensprachen als europaweite oder nationale Marke eintragen zu lassen und anschließend anderen Akteuren deren Verwendung zu untersagen. Ziel der Bundesratsinitiative ist es, den Markenschutz von Begriffen in Regional- und Minderheitensprachen zu ändern, indem diese Sprachen auf die gleiche Stufe wie in der EU anerkannte Amtssprachen gestellt werden. Konkret wird vorgeschlagen, Artikel 7 der EU-Markenrechtsverordnung dahingehend zu ändern, dass auch Begriffe aus durch die Sprachencharta geschützten Regional- und Minderheitensprachen von der Markeneintragung ausgeschlossen werden können. In Deutschland würde das neben Nordfriesisch auch Ober- und Niedersorbisch sowie Romanes, Niederdeutsch, Saterfriesisch und Dänisch betreffen.