Stiftung für das sorbische Volk
- Erschienen am - PresemitteilungVor 25 Jahren hat der Freistaat Sachsen mit dem Land Brandenburg den Staatsvertrag über die Errichtung der ‘Stiftung für das sorbische Volk‘ geschlossen. Am 28. August 1998 unterzeichneten der sächsische Ministerpräsident Prof. Dr. Kurt Biedenkopf und der brandenburgische Ministerpräsident Dr. Manfred Stolpe in Schleife den Staatsvertrag über die Errichtung der ‚Stiftung für das sorbische Volk‘. An diesem Tag wurde zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Freistaat Sachsen und dem Land Brandenburg das erste Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der ‘Stiftung für das sorbische Volk‘ unterzeichnet. Der Staatsvertrag trat am 01. Januar 1999 in Kraft. Mit Errichtung der rechtsfähigen Stiftung für das sorbische Volk wurde die 1991 durch den Freistaat Sachsen im Einvernehmen mit der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Brandenburg als Übergangslösung gegründete, nicht rechtsfähige Stiftung für das sorbische Volk abgelöst.
Dr. Manja Schüle, Brandenburger Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur, unterstreicht die Bedeutung der Stiftung als länderübergreifendes Bindeglied:
„Die Stiftung ist sowohl in der Nieder- als auch der Oberlausitz präsent und eine Garantin dafür, dass das sorbische Volk in der gesamten Lausitz seine Kultur und Sprache erhalten und entwickeln kann. Sorbische Sprachen, Bräuche und Traditionen gehören zum einzigartigen immateriellen Kulturerbe unseres Landes, tragen zur Attraktivität der Region bei und setzen wichtige Schwerpunkte beim Strukturwandel in der Lausitz. Die Stiftung hat sich zudem als unverzichtbares Instrument erwiesen, mit dem sorbische/wendische Vertreterinnen und Vertreter sowie staatliche Geldgeber gemeinsam Förderschwerpunkte entwickeln und Prioritären setzen können. Sie ist damit zu einem Vorbild für andere Minderheiten geworden. Brandenburg wird sich auch zukünftig aktiv in die Stiftungsarbeit einbringen. An dieser Stelle gilt mein Dank für die außerordentlich engagierte Arbeit der Stiftungsratsmitglieder in den vergangenen Jahren!“
Barbara Klepsch, Sächsische Staatsministerin für Kultur und Tourismus, würdigt den 25. Jahrestag der Unterzeichnung des Staatsvertrags über die Errichtung der „Stiftung für das sorbische Volk“:
„Die Errichtung der rechtsfähigen Stiftung für das sorbische Volk im Jahr 1998 war ein großer Erfolg der Bemühungen in der Nachwendezeit zur Fortführung der Förderung sorbischer Sprache und Kultur und zur Sicherung der Mitspracherechte des sorbischen Volkes bei der Förderung sorbischer Institutionen und Projekte. Vor allem die Anfangszeit war nicht einfach: Es bestanden Unsicherheiten hinsichtlich der möglichen Förderhöhe und es mussten finanzielle Einschnitte bei sorbischen Institutionen vorgenommen werden. Dennoch ist es gelungen, die Stiftung für das sorbische Volk zu einer stabilen, verlässlichen und sichtbaren Akteurin für den Erhalt sorbischer Sprache, Kultur und Gesellschaft zu entwickeln. So können auch wichtige Zukunftsaufgaben wie die Digitalisierung der sorbischen Sprache, der Spracherhalt und der Lausitzer Strukturwandel durch die Stiftung gestaltet werden. Ich danke allen, die sich in den letzten Jahrzehnten für die Stiftung und ihre Förderung eingesetzt haben, insbesondere den Partnerinnen und Partnern beim Bund und in Brandenburg. Auch den ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertretern des sorbischen Volkes in den Stiftungsgremien gebührt mein großer Respekt und Dank für ihr Engagement. Ich wünsche der Stiftung und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei ihrer weiteren Arbeit Kreativität und Zukunftsmut zum Wohle der sorbischen Sprache und Kultur.“
Zum 25-jährigen Jubiläum der Unterzeichnung des Staatsvertrages erklärt die Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Natalie Pawlik:
„Seit ihrer Gründung leistet die Stiftung für das sorbische Volk einen unentbehrlichen Beitrag zur Pflege und Förderung der sorbischen Sprache und Kultur. Sie hat sich längst als wichtiger Akteur im gesellschaftlichen Raum etabliert. Dass die im Rahmen des Strukturwandels bereitgestellten Bundesmittel zur Fortentwicklung der Sprache, Kultur und Traditionen des sorbischen Volkes über die Stiftung für das sorbische Volk ausgereicht werden, steht beispielhaft für ihre professionelle Entwicklung.“
Die nicht rechtsfähige ‘Stiftung für das sorbische Volk‘ war seit 1991 im Geschäftsbereich der Sächsischen Staatskanzlei angesiedelt, wurde aber gemeinsam durch den Freistaat Sachsen, das Land Brandenburg und die Bundesrepublik Deutschland finanziell getragen, um den Erhalt sorbischer Institutionen als Gemeinschaftsaufgabe des Bundes und der beteiligten Länder nach der Wiedervereinigung sicherzustellen.
Durch den Staatsvertrag über die Errichtung der „Stiftung für das sorbische Volk“ fand die Transformation der Organisations- und Förderstrukturen im sorbischen Bereich nach der politischen Wende 1989/90 einen Abschluss. Die ‘Stiftung für das sorbische Volk‘ erlangte ihre bis heute bestehende Rechtsform und Struktur. Sie ist als rechtsfähige Stiftung öffentlichen Rechts ein gemeinsames Instrument des Freistaats Sachsen und des Landes Brandenburg zur Umsetzung der verfassungsmäßigen Rechte der Sorben, dessen Zweck die Pflege und Förderung sorbischer Sprache und Kultur ist. Durch die 1998 erlangte Rechtsfähigkeit und die grundlegenden Festsetzungen des Staatsvertrags ist ein hohes Maß an Unabhängigkeit von staatlichen Strukturen und die Mitbestimmung der Sorbinnen und Sorben im Rahmen der Stiftung gewährleistet. Wichtige Partnerin Sachsens und Brandenburgs ist die Bundesrepublik Deutschland, welche seit 1991 aufgrund der Protokollnotiz Nr. 14 zu Artikel 35 des Einigungsvertrages an der Finanzierung der Stiftung beteiligt ist.
Hintergrundinformationen
Die Stiftung für das sorbische Volk wird auf der Grundlage des jeweils gültigen Finanzierungsabkommens anteilig durch den Bund (3/6 des Finanzierungsbedarfs), das Land Brandenburg (1/6 des Finanzierungsbedarfs) sowie den Freistaat Sachsen (2/6 des Finanzierungsbedarfs) finanziert. Die Stiftung für das sorbische Volk verfügt über drei Organe: den Stiftungsrat, den Parlamentarischen Beirat und den Stiftungsdirektor, dem die Stiftungsverwaltung untersteht. Die Stiftung hat als gemeinsame Einrichtung des Sachsens und Brandenburgs Standorte in Bautzen und Cottbus/Chóśebuz . Im Stiftungsrat der Stiftung für das sorbische Volk sind neben Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Länder und der Kommunen sechs Vertreterinnen und Vertreter des sorbischen Volkes Mitglied. Arbeitssprachen der Stiftung sind Obersorbisch, Niedersorbisch und Deutsch.
Durch die Erlangung der Rechtsfähigkeit zum 01.01.1999 löste sich die Stiftung aus der unmittelbaren Zuständigkeit der sächsischen Staatsverwaltung. Die Stiftung konnte nun sämtliche vertraglichen Verpflichtungen, die der Freistaat Sachsen für die nicht rechtsfähige Stiftung eingegangen war, sowie die volle Personalverantwortung übernehmen, eine eigene Satzung und eigene Förderrichtlinien entwickeln. Hauptaufgabe der Stiftung ist die Förderung von Institutionen und Projekten, welche zum Erhalt und zur Weiterentwicklung der sorbischen Sprache und Kultur beitragen. Seit 2001 verfügt die Stiftung für das sorbische Volk über eine Immobilienverwaltung, welche die durch sorbische Institutionen genutzten Immobilien bewirtschaftet. Die Stiftung ist Trägerin vielfältiger Veranstaltungen und Projekte sowie der Sorbischen Kulturinformationen in Bautzen und Cottbus/Chóśebuz . Sie ist alleinige Gesellschafterin des Sorbischen Nationalensembles und des Domowina-Verlags.
Mit dem 2021 abgeschlossenen Vierten Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk wurde die Förderung für die Stiftung erstmals seit Bestehen der Stiftung signifikant erhöht und beträgt derzeit 23,916 Millionen Euro / Jahr. Seit 2022 setzt die Stiftung für das sorbische Volk auch Maßnahmen und Projekte im Strukturwandel um, so das Förderprogramm „Sorbische Sprache und Kultur im Strukturwandel“ sowie das Landesvorhaben „Sorbisches Wissensforum am Lauenareal“.
Die Stiftung für das sorbische Volk hat eine Jubiläumsbroschüre publiziert:
https://stiftung.sorben.com/fileadmin/user_upload/Dokumente/Jahresberichte/Jubilaeumsbroschuere_2023_Stiftung_fuer_das_sorbische_Volk_digital.pdf