Plattdüütsch sichtboar moaken – Niederdeutsch sichtbar machen
- Erschienen am - PresemitteilungKultur- und Wissenschaftsministerin Manja Schüle begrüßt die heutige Verabschiedung des Niederdeutsch-Gesetzes im Landtag:
„Mit dem Niederdeutsch-Gesetz unterstützen wir Menschen dabei, ihre Sprache zu erhalten und zu pflegen. Denn Sprache und Identität sind eben nicht nur Privatsache. Und Niederdeutsch wird eben nicht nur an der Nordseeküste gesprochen – auch wenn in der Werbung manchmal so getan wird. Ich finde: Wir können durchaus ein bisschen stolz darauf sein, dass das erste Niederdeutsch-Gesetz nicht in Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern verabschiedet wird, sondern bei uns in Brandenburg. Wir bekennen uns damit zur kulturellen und sprachlichen Vielfalt in unserem Land. Eins ist auch klar: Ohne die vielen Ehrenamtlichen, die sich mit viel Engagement, Wissen und Herzblut seit Jahren und Jahrzehnten für den Erhalt des Niederdeutschen einsetzen, würde es nicht funktionieren. Dafür einen großen Dank! Mir ist wichtig: Das Gesetz ist ein ‘Ermöglichungsgesetz‘: Es eröffnet Räume für die Anwendung und Weitergabe der Regionalsprache. Und es macht klar, dass das Niederdeutsche zum kulturellen Erbe und zur Zukunft Brandenburgs gehört – es stiftet Identität, stärkt regionale Bindungen und bereichert unser Land.“
Das Niederdeutsch-Gesetz soll die niederdeutsche Sprache im Land Brandenburg schützen und fördern. Es definiert die niederdeutsche Sprachgruppe, ihre politischen Mitwirkungsmöglichkeiten sowie den räumlichen Anwendungsbereich ihrer Sprachenrechte. Das Gesetz verankert Schutz und Förderung des Niederdeutschen insbesondere im Bildungsbereich – in Kitas und Schulen ebenso wie in der Erwachsenenbildung. Es ermöglicht die öffentliche Zweisprachigkeit, zum Beispiel bei Orts- und Weg-Beschilderungen sowie im amtlichen Sprachgebrauch. Und es richtet einen Beirat für Niederdeutsch bei der Landesregierung ein. Das Gesetz soll noch in Niederdeutsch übersetzt und bereitgestellt werden.
Das seit Jahrhunderten gesprochene Niederdeutsch, auch Plattdeutsch genannt, ist als einzige Regionalsprache Deutschlands geschützt. Es handelt sich bei Niederdeutsch nicht um einen Dialekt des Hochdeutschen, sondern um eine eigene germanische Sprache, die beispielsweise mit dem Englischen und Friesischen verwandt ist. Sie wird derzeit in acht Bundesländern gesprochen. Der Großteil des Landes Brandenburg gehört zum historischen niederdeutschen Sprachgebiet. Aktive Sprecherinnen und Sprecher sind in verschiedenen Vereinen und Gruppen organisiert, die vom Verein für Niederdeutsch im Land Brandenburg als Dachverband vertreten werden. Im Jahr 2018 hat die Landesregierung mit dem Verein eine Vereinbarung über die Grundlagen der Zusammenarbeit abgeschlossen, 2022 hat der Landtag den Schutz und die Pflege der niederdeutschen Sprache in die Verfassung des Landes Brandenburg aufgenommen.