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Bis zu 55 Millionen Euro für Maßnahmen zur Klimaanpassung

- Erschienen am 15.02.2024 - Presemitteilung 43

Es kann losgehen: Ab heute, dem 15. Februar, können bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Anträge zur Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel gestellt werden. Insgesamt stehen bis zu 55 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes Brandenburg für die Bereiche Starkregenvorsorge für Städte und Gemeinden sowie Schutz denkmalgeschützter Garten- und Parkanlagen zur Verfügung. Die Förderung ist Teil der Brandenburgischen Klimaanpassungsstrategie.

Kulturministerin Manja Schüle:

„Vom Neuen Garten bis zum Branitzer Park: Brandenburg ist das Land der Gärten und Parks. Doch Dürre, Starkregen und Stürme gefährden zunehmend unser gewachsenes Kulturerbe. Mit dem Förderprogramm wollen wir die Träger und Eigentümer von denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen unterstützen, Schutzkonzepte zu erarbeiten und die Anlagen resilienter gegen die Folgen der Klimaveränderungen zu machen. Ziel ist nicht nur der Erhalt der wunderbaren Gartenlandschaften in Brandenburg – gewonnene Erkenntnisse kommen künftig auch anderen Gärten und Parks in Deutschland und Europa zugute. Vielen Dank an die ILB für die Bereitstellung des Bewerbungsportals!“

Klimaschutzminister Axel Vogel:

„Durch die Klimaveränderungen müssen wir uns künftig auf zunehmende Extremwettereignisse einstellen. Lokale Starkregenereignisse, wie 2018 in Leegebruch oder 2021 in Prenzlau und Potsdam, verursachten teils erhebliche Schäden. Da solche Ereignisse von den Meteorologen kaum konkret vorherzusagen sind, müssen wir – ähnlich wie bei Hochwassern – stets vorbereitet sein, um Schäden an Mensch, Tier und Sachvermögen soweit wie möglich zu verhindern. Deshalb möchten wir – als Teil der Klimaanpassungsstrategie –  die Brandenburger Städte und Gemeinden ermutigen, die Fördergelder für die Erarbeitung von Starkregenkonzepten in Anspruch und deren Umsetzung in Angriff zu nehmen.“

Die Anträge für den Förderbereich ‘Klimaanpassung von denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen können zunächst bis zum 14. April 2024 über folgende Seite der Investitionsbank des Landes Brandenburg gestellt werden: https://www.ilb.de/de/infrastruktur/alle-infrastruktur-foerderprogramme/klimaanpassung-2023/.

Für Vorhaben im Förderbereich ‘Klimaanpassung von denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen‘ stehen in der EU-Förderperiode von 2021 bis 2027 insgesamt 18 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bereit. Weitere bis zu 12 Millionen Euro stellt das Kulturministerium zur Verfügung. Die Förderung bei Kommunen und kommunalen Trägern beträgt maximal 80 Prozent. Die Förderung von nicht kommunalen Trägern beträgt bis zu 100 Prozent. Mit dem Förderprogramm sollen klimabedingte Schäden durch Dürre und andere Extremwetterereignisse in denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen erfasst und durch geeignete Maßnahmen reduziert werden. Die Erkenntnisse aus den Projekten sollen beispielgebend für andere Gärten und Parks in Deutschland und Europa sein. Anträge können – neben dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseum – auch kommunale und nichtwirtschaftliche Träger oder Eigentümer von denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen und nichtwirtschaftliche Einrichtungen der Gartendenkmalpflege oder -forschung stellen. Gefördert werden u.a. Maßnahmen zur Erarbeitung von Strategien und Handlungskonzepten für Präventions- und Risikomanagement von klimageschädigten Park- und Gartenanlagen, Vorhaben zur Umsetzung von Konzepten des grünen Risikomanagements sowie der Klimaanpassung von Gartendenkmalen sowie Projekte zum Wissenstransfer gewonnener Erkenntnisse und Methoden.

Für Vorhaben im Förderbereich ‘Starkregenvorsorge‘ stehen 19 Millionen Euro aus EFRE-Mitteln bereit. Weitere bis zu 6 Millionen Euro stellt das Klimaschutzministerium zur Verfügung. Mit der Förderung sollen Kommunen bessere Informationen über Risiken bei Starkregenereignissen im Stadt- oder Gemeindegebiet erhalten und mögliche Abhilfemaßnahmen daraus ableiten und umsetzen. So sollen Schäden durch Starkregen im öffentlichen und privaten Raum möglichst geringgehalten werden. Gefördert werden daher Handlungskonzepte, die die Bestandteile Bestandsanalyse, Gefährdungsanalyse, Risikoanalyse/Risikobeurteilung und Maßnahmenentwicklung enthalten. Zudem werden darauf aufbauende bauliche und technische Maßnahmen gefördert, die zur Minimierung von Starkregengefahren beitragen. Die Starkregenvorsorge ist auch Bestandteil des „Gesamtkonzepts zur Anpassung an den Klimawandel im Politikfeld Wasser“.

Die Anträge für den Förderbereich ‘Starkregenvorsorge können über die Seite der ILB durchgehend gestellt werden: https://www.ilb.de/de/infrastruktur/alle-infrastruktur-foerderprogramme/klimaanpassung-2023/.

Die Internetseiten des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz halten weitere Informationen zum Thema Klimaanpassung und zur Richtlinie bereit: https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/service/foerderung/wasser/#

Im August 2023 hat die Brandenburger Landesregierung die Klimaanpassungsstrategie beschlossen, in der in zwölf Handlungsfelder aus sechs Ressorts der Landesregierung rund 200 konkrete Maßnahmen festgelegt sind. Die Starkregenvorsorge und Maßnahmen zur Klimaanpassung von denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen gehören dazu.
Weitere Informationen: https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/klimaschutz/klimawandel/strategie-zur-klimaanpassung/.