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Landtag verabschiedet Novelle des Brandenburgischen Kulturstiftungsgesetzes

- Erschienen am 14.10.2026 - Presemitteilung 408

Kulturministerin Dr. Manja Schüle begrüßt die heutige Verabschiedung des Brandenburgischen Kulturstiftungsgesetzes im Landtag:

„Mit der Novelle des Brandenburgischen Kulturstiftungsgesetzes stärken wir die Mitbestimmung der Beschäftigten in der Brandenburgischen Kulturstiftung Cottbus-Frankfurt (Oder) und geben den Personalvertretungen einen festen Platz im Stiftungsrat. Damit erhalten die rund 380 Beschäftigten eine stärkere Stimme bei der Zukunft ihrer Stiftung. Gleichzeitig bauen wir Bürokratie ab, beschleunigen Entscheidungen und stärken die Eigenverantwortung der Stiftung. Künftig konzentriert sich der Stiftungsrat stärker auf strategische Fragen, während unnötige Zustimmungs- und Prüfverfahren entfallen. Wir schaffen klare Zuständigkeiten und mehr Rechtssicherheit, ohne bewährte Strukturen unnötig zu verändern. Das ist moderne Kulturpolitik: mehr Mitbestimmung, weniger Bürokratie und keine finanziellen Mehrbelastungen.“

Das Brandenburgische Kulturstiftungsgesetz begründet und regelt die Brandenburgische Kulturstiftung Cottbus-Frankfurt (Oder). Die Stiftung vereint seit Juli 2017 unter ihrem Dach das Staatstheater Cottbus sowie das Brandenburgische Landesmuseum für moderne Kunst mit seinen Standorten dkw. Kunstmuseum Dieselkraftwerk Cottbus und Museum Junge Kunst Frankfurt (Oder). Gegründet wurde die Stiftung im Jahr 2004 – damals noch ohne den Museumsstandort in Frankfurt (Oder). Das Land unterstützt die Brandenburgische Kulturstiftung in diesem Jahr mit rund 19,4 Millionen Euro, die Stadt Cottbus mit rund 6,1 Millionen Euro und die Stadt Frankfurt (Oder) mit 249.000 Euro. Hinzu kommen rund 7,3 Millionen Euro aus der Theaterpauschale des Finanzausgleichsgesetzes.