Land verleiht erstmals Promotionsrecht an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften
- Erschienen am - PresemitteilungWissenschaftsministerin Dr. Manja Schüle hat heute in Potsdam gemeinsam mit Prof. Dr. Eva-Maria Saliu, Vizepräsidentin für Forschung und Transfer der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde, Prof. Dr. Ulrike Tippe, Präsidentin der Technischen Hochschule Wildau, Prof. Dr. Andreas Wilms, Präsident der Technischen Hochschule Brandenburg, und Prof. Dr. Tobias Schröder, Vizepräsident für Studium und Lehre der Fachhochschule Potsdam, das neue Promotionskolleg der brandenburgischen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften präsentiert und der gemeinsamen Einrichtung die Urkunde zur Verleihung des Promotionsrechts überreicht.
Wissenschaftsministerin Dr. Manja Schüle:
„Unsere Hochschulen für Angewandte Wissenschaften gestalten längst Zukunft: Hier werden dringend benötigte Fachkräfte ausgebildet, kluge Lösungen für konkrete Herausforderungen entwickelt, Innovationen besonders schnell zur Anwendung gebracht. Und das besonders effektiv: Der Wissenschaftsrat hat bestätigt, dass unsere Fachhochschulen im Bundesvergleich eine hohe Forschungsstärke und Drittmittelfähigkeit aufweisen. Da ist es folgerichtig, dass wir jetzt einen Schritt weitergehen und ihnen das Promotionsrecht verleihen. Denn damit stärken wir nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit der brandenburgischen Fachhochschulen und den Wissenschaftsstandort Brandenburg. Damit bieten wir FH-Absolventinnen und -Absolventen neue attraktive Karrierewege – und eine wissenschaftliche Zukunft ‘Made in Brandenburg‘.“
Prof. Dr. Eva-Maria Saliu, Vizepräsidentin für Forschung und Transfer der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde:
„Für die HNEE ist das Promotionsrecht Anerkennung und Verpflichtung zugleich. Wir können Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern künftig verlässliche Perspektiven bis zur Promotion bieten und übernehmen zugleich Verantwortung für Verfahren, die wissenschaftlich anspruchsvoll, transparent und verlässlich sein müssen. Viele unserer Forschungsfragen entstehen im engen Austausch mit der Praxis. Das Promotionskolleg gibt jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Möglichkeit, diese Fragen in einem eigenständigen Promotionsverfahren weiterzuverfolgen. Verlässliche Betreuung und der Austausch über Hochschulgrenzen hinweg gehören für mich unbedingt dazu.“
Prof. Dr. Ulrike Tippe, Präsidentin der Technischen Hochschule Wildau:
„Das Promotionskolleg besitzt große hochschulpolitische Relevanz – nicht nur für das Land Brandenburg, sondern auch für Deutschland insgesamt. Es steht für eine stärkere Differenzierung sowie zugleich für mehr Durchlässigkeit im Wissenschaftssystem und trägt dem Umstand Rechnung, dass wissenschaftliche Leistungsfähigkeit heute nicht mehr allein entlang traditioneller Hochschultypen beurteilt wird, sondern anhand von Forschungsstärke, Qualitätssicherung und Betreuungsfähigkeit. Für uns als TH Wildau bedeutet dieser Tag ein Meilenstein in der Weiterentwicklung der Hochschule.“
Prof. Dr. Andreas Wilms, Präsident der Technischen Hochschule Brandenburg:
„Das Promotionskolleg der brandenburgischen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften mit dem eigenständigen Promotionsrecht schafft Strukturen und Netzwerke, die wichtig sind, um Lösungen für gesellschaftsrelevante Fragestellungen zu entwickeln und Innovationen zu gestalten. Durch die Bearbeitung anwendungsorientierter Forschungsfragen und die Zusammenarbeit von unseren Forschenden mit regionalen Partnern wird das Promotionskolleg Wirkung in ganz Brandenburg entfalten. Ein sichtbares Zeichen erfolgreicher landesweiter Hochschulzusammenarbeit und gelebter interdisziplinärer Promotionskultur ist der anstehende Promotionstag der vier brandenburgischen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften am 01. September 2026 an der THB.“
Prof. Dr. Tobias Schröder, Vizepräsident für Studium und Lehre der Fachhochschule Potsdam:
„Zahlreiche unserer Kolleginnen und Kollegen haben schon in kooperativen Promotionsverfahren gezeigt, dass sie in höchster Qualität zur Ausbildung der nächsten Generation von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern beitragen können. Die Verleihung des eigenständigen Promotionsrechts ist daher nur konsequent, wird der immer stärkeren Forschungsorientierung von Hochschulen für Angewandte Wissenschaften gerecht, und schafft interessante innovative Möglichkeiten jenseits klassischer disziplinärer Grenzen.“
Mit der Verleihung des Promotionsrechts erhält das Promotionskolleg der brandenburgischen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften die Möglichkeit, eigenständig Promotionen durchzuführen und Doktorgrade zu verleihen. Das Promotionskolleg wird von den vier staatlichen Fachhochschulen des Landes gemeinsam getragen. Es gliedert sich in die drei Sektionen Ingenieurwissenschaften, Natur- und Umweltwissenschaften sowie Wirtschafts-, Sozial- und Medienwissenschaften und wird von einem Lenkungskreis geleitet, dem Professorinnen und Professoren sowie Promovierende und hauptberufliche Mitarbeitende des Kollegs angehören. In den kommenden Wochen und Monaten wird das Kolleg weitere Mitglieder aufnehmen, die Gremien einrichten, die Ordnungen für die ersten Promotionsverfahren beschließen und die ersten Promovierenden aufnehmen. Der Sitz der Geschäftsstelle des Promotionskollegs liegt bei der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde. Das Land stellt für die Arbeit des Promotionskollegs im Rahmen der Hochschulverträge jährlich rund 1,55 Millionen Euro bereit.
Grundlage für die Verleihung des Promotionsrechts war die Novellierung des Hochschulgesetzes im Jahr 2024 und eine externe Begutachtung durch eine hochkarätige Gutachterinnen- und Gutachtergruppe. Das Promotionsrecht wird befristet auf acht Jahre bis 2034 verliehen – vor jeder neuen Verleihung ist eine Begutachtung vorgeschrieben. Zudem müssen die Fachhochschulen bestimmte Qualitätskriterien erfüllen:
- Jede Sektion muss mindestens zwölf forschungsstarke Professorinnen und Professoren haben.
- Die Forschungsstärke muss über besondere Leistungen in der angewandten Forschung, eine Publikationsquote sowie eine Mindestzahl an kompetitiv eingeworbenen, forschungsbezogenen Drittmitteln nachgewiesen werden.
- Das Promotionskolleg muss die Gleichwertigkeit mit Promotionsverfahren an den Universitäten durch Qualitätssicherungsmechanismen wie Trennung von Betreuung und Begutachtung und verpflichtende Betreuungsvereinbarung gewährleisten.