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Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg (MWFK) verarbeitet im Falle Ihrer Bewerbung auf eine ausgeschriebene Stelle Ihre Daten.

Die nachstehenden Datenschutzhinweise und Informationen geben Ihnen gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einen Überblick, wie Ihre Daten im Rahmen von Stellenbesetzungsverfahren des MWFK erhoben und verarbeitet werden. Darüber hinaus werden Sie über Ihre Rechte informiert, die Sie im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten in Stellenbesetzungsverfahren haben:

Verantwortlichkeit

Verantwortlich für die Datenerhebung ist das
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Referat 13
Dortustraße 36
14467 Potsdam
Telefon: 0331 866-4999
Telefax: 0331 866-4998
E-Mail

Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten
Der Beauftragte für den Datenschutz ist erreichbar unter
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Dortustraße 36
14467 Potsdam
Telefon: 0331 866-4828
E-Mail

Verarbeitungszweck und Rechtsgrundlage sowie Dauer der Speicherung
Ihre Daten dürfen nur dann verarbeitet werden, wenn es dafür eine rechtliche Grundlage gibt oder Sie Ihre Einwilligung zu der Verarbeitung gegeben haben. Die rechtliche Grundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten im Rahmen eines Stellenbesetzungsverfahrens findet sich grundsätzlich in § 26 Absatz 1 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) sowie in § 94 Absatz 1 Landesbeamtengesetz (LBG). Danach ist die Datenverarbeitung zulässig, wenn dies zur Eingehung bzw. Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist.

Es werden nur die personenbezogenen Daten verarbeitet, die Sie dem MWFK im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung zur Verfügung stellen und die für die Feststellung Ihrer fachlichen und persönlichen Fähigkeiten in Bezug auf die zu besetzende Stelle entscheidend sind. Dazu gehören insbesondere die mit Ihrem Werdegang zusammenhängenden Daten (z. B. Lebenslauf, Qualifikationen und Abschlüsse, Berufserfahrung) sowie Angaben zu Ihrer Person und Ihre Kontaktdaten (z. B. Vorname, Nachname, private Anschrift, (Mobil-)Telefonnummer, E-Mail-Adresse). Auch besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Angaben zu einer Schwerbehinderung) können darunter fallen.   

Sollten Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, können Sie im Rahmen des Stellenbesetzungsverfahrens nicht berücksichtigt werden. Ohne Angabe Ihrer personenbezogenen Daten ist eine Entscheidung über Ihre Bewerbung nicht möglich.

Eine sachgerechte Bearbeitung des Stellenbesetzungsverfahrens macht es erforderlich, Ihre personenbezogenen Daten an die fachlich zuständige Organisationseinheit des MWFK weiterzugeben. Daneben erhalten nur der Personalrat, die Gleichstellungsbeauftragte und – im Falle von schwerbehinderten oder gleichgestellten Bewerberinnen und Bewerbern – die Schwerbehindertenvertretung Ihre Daten zur Kenntnis. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte außerhalb des MWFK erfolgt grundsätzlich nicht.

Ihre Daten werden für die Dauer des Bewerbungsverfahrens gespeichert. Sollte Ihre Bewerbung nicht erfolgreich sein, werden Ihre Daten gelöscht, wenn das Bewerbungsverfahren abgeschlossen und die Geltendmachung von sich aus dem Bewerbungsverfahren ergebenden Ansprüchen nicht mehr möglich ist, in der Regel nach sechs Monaten nach Mitteilung der Ablehnungsentscheidung.

Ihre Rechte nach der DSGVO
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, können Sie die Berichtigung verlangen (Art. 16 DSGVO). Daneben steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung zu (Art. 17, 18, 20 und 21 DSGVO). Sollten Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, prüft das MWFK, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Ferner haben Sie das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt (Art. 77 DSGVO). Zuständige Aufsichtsbehörde im Land Brandenburg ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht. Diese erreichen Sie unter:

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow
Telefon: 033203 356-0
Telefax: 033203 356-49
E-Mail

Weitere Informationen können Sie dem offiziellen Internetauftritt der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht unter www.lda.brandenburg.de entnehmen.

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg (MWFK) verarbeitet im Falle Ihrer Bewerbung auf eine ausgeschriebene Stelle Ihre Daten.

Die nachstehenden Datenschutzhinweise und Informationen geben Ihnen gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einen Überblick, wie Ihre Daten im Rahmen von Stellenbesetzungsverfahren des MWFK erhoben und verarbeitet werden. Darüber hinaus werden Sie über Ihre Rechte informiert, die Sie im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten in Stellenbesetzungsverfahren haben:

Verantwortlichkeit

Verantwortlich für die Datenerhebung ist das
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Referat 13
Dortustraße 36
14467 Potsdam
Telefon: 0331 866-4999
Telefax: 0331 866-4998
E-Mail

Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten
Der Beauftragte für den Datenschutz ist erreichbar unter
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Dortustraße 36
14467 Potsdam
Telefon: 0331 866-4828
E-Mail

Verarbeitungszweck und Rechtsgrundlage sowie Dauer der Speicherung
Ihre Daten dürfen nur dann verarbeitet werden, wenn es dafür eine rechtliche Grundlage gibt oder Sie Ihre Einwilligung zu der Verarbeitung gegeben haben. Die rechtliche Grundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten im Rahmen eines Stellenbesetzungsverfahrens findet sich grundsätzlich in § 26 Absatz 1 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) sowie in § 94 Absatz 1 Landesbeamtengesetz (LBG). Danach ist die Datenverarbeitung zulässig, wenn dies zur Eingehung bzw. Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist.

Es werden nur die personenbezogenen Daten verarbeitet, die Sie dem MWFK im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung zur Verfügung stellen und die für die Feststellung Ihrer fachlichen und persönlichen Fähigkeiten in Bezug auf die zu besetzende Stelle entscheidend sind. Dazu gehören insbesondere die mit Ihrem Werdegang zusammenhängenden Daten (z. B. Lebenslauf, Qualifikationen und Abschlüsse, Berufserfahrung) sowie Angaben zu Ihrer Person und Ihre Kontaktdaten (z. B. Vorname, Nachname, private Anschrift, (Mobil-)Telefonnummer, E-Mail-Adresse). Auch besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Angaben zu einer Schwerbehinderung) können darunter fallen.   

Sollten Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, können Sie im Rahmen des Stellenbesetzungsverfahrens nicht berücksichtigt werden. Ohne Angabe Ihrer personenbezogenen Daten ist eine Entscheidung über Ihre Bewerbung nicht möglich.

Eine sachgerechte Bearbeitung des Stellenbesetzungsverfahrens macht es erforderlich, Ihre personenbezogenen Daten an die fachlich zuständige Organisationseinheit des MWFK weiterzugeben. Daneben erhalten nur der Personalrat, die Gleichstellungsbeauftragte und – im Falle von schwerbehinderten oder gleichgestellten Bewerberinnen und Bewerbern – die Schwerbehindertenvertretung Ihre Daten zur Kenntnis. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte außerhalb des MWFK erfolgt grundsätzlich nicht.

Ihre Daten werden für die Dauer des Bewerbungsverfahrens gespeichert. Sollte Ihre Bewerbung nicht erfolgreich sein, werden Ihre Daten gelöscht, wenn das Bewerbungsverfahren abgeschlossen und die Geltendmachung von sich aus dem Bewerbungsverfahren ergebenden Ansprüchen nicht mehr möglich ist, in der Regel nach sechs Monaten nach Mitteilung der Ablehnungsentscheidung.

Ihre Rechte nach der DSGVO
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, können Sie die Berichtigung verlangen (Art. 16 DSGVO). Daneben steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung zu (Art. 17, 18, 20 und 21 DSGVO). Sollten Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, prüft das MWFK, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Ferner haben Sie das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt (Art. 77 DSGVO). Zuständige Aufsichtsbehörde im Land Brandenburg ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht. Diese erreichen Sie unter:

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow
Telefon: 033203 356-0
Telefax: 033203 356-49
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Weitere Informationen können Sie dem offiziellen Internetauftritt der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht unter www.lda.brandenburg.de entnehmen.